Verkehr

Interes darf Easyjet-Tarife auslesen

Das Landgericht Hamburg hat am Freitag entschieden, dass so genannte Screenscraping, das Auslesen der Internettarife eines Billigfliegers, rechtmäßig ist. Das Datenbankschutzrecht der Airline werde dadurch nicht verletzt, befanden die Richter und wiesen damit eine Klage des Billigfliegers Easyjet gegen den Software-Anbieter Interes ab.

Die Airline erleide durch das Auslesen der Daten keine Verluste, heißt es in dem Urteil (LG Hamburg, 308 O 162/09). Im Gegenteil: Das Gericht sieht sogar noch Vorteile für Easyjet, da der Airline dadurch „in nicht unerheblichem Umfang neue Kundenkreise erschlossen (werden), die andernfalls von dem Angebot gar keine Kenntnis erlangt hätten“.

Bereits im April 2009 hatte Easyjet die Klage eingereicht. Es folgte ein juristisches Scharmützel, in dessen Verlauf Easyjet den Klageantrag mehrmals umstellte. Interes-Geschäftsführer Volker Herrmann zeigt sich erfreut über den Prozessausgang: „Es kann nicht das Bestreben eines Software-Hauses sein, einen Rechtsstreit mit einer der größten europäischen Fluggesellschaften zu führen. Wir waren jedoch gezwungen, die vitalen Interessen unserer Kunden, der Reisebüros, und die berechtigten Verbraucherwünsche zu schützen.“
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