Verkehr

Lufthansa: Meilenentwertung rechtswidrig

Lufthansa darf nicht kurzfristig die Bedingungen für das Vielfliegerprogramm Miles & More ändern. Wie das Landgericht Köln am Freitag entschieden hat, müssen die Bedingungen für die Buchung von Prämienflügen vier Monate vorher angekündigt werden. Lufthansa hatte die Änderung vom 3. Januar 2011 aber erst einen Monat vorher bekannt gegeben - zu kurzfristig, befanden die Kölner Richter.

Geklagt hatte ein Vielflieger, dessen Meilenkonto durch die neue Prämientabelle um rund ein Drittel entwertet wurde. Die Fluggesellschaft kann bis zum 20. April Berufung gegen das Urteil einlegen. Näheres im Blog des Klägers unter www.meilenschwund.de. 
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