Verkehr

Frankfurt: Nachtflugverbot bestätigt

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Das Nachtflugverbot in Frankfurt bleibt bestehen, doch der Ausbau des Flughafens kann weitergehen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Das Nachtflugverbot in Frankfurt bleibt bestehen, doch der Ausbau des Flughafens kann weitergehen. Foto: Fraport

Am Frankfurter Flughafen gilt nun auf Dauer ein Nachtflugverbot. Wie erwartet hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am heutigen Mittwoch die derzeitige Regelung bestätigt, nach der zwischen 23 Uhr und 5 Uhr keinerlei Starts und Landungen erlaubt sind.

Das Nachtflugverbot war im Oktober vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof erlassen worden, die hessische Landesregierung war dagegen in Revision gegangen. Sie wollte erreichen, dass in den Nachtstunden weiterhin 17 Flugbewegungen möglich sind. Das haben die Leipziger Richter nun abgelehnt.

Anders als von Fluglärmgegnern gefordert hat das Gericht aber keine weitergehenden Einschränkungen des Frankfurter Flugverkehrs verhängt. Ebenso wurde der weitere Ausbau des größten deutschen Flughafens für rechtmäßig erklärt.

Die Fluggesellschaften in Frankfurt haben sich bereits seit Oktober auf die geänderte Situation einstellen müssen: Flüge in den Randstunden wurden vorverlegt, wiederholt konnten Langstreckenflugzeuge bei Verspätungen nach 23 Uhr nicht mehr starten.

Für die Ferienflieger Condor und TUI Fly werden die Auswirkungen des Nachtflugverbots vor allem im Sommer spürbar, wenn die Flugzeuge weniger Umläufe pro Tag als in früheren Jahren bewältigen können. Die Unternehmen haben bereits angekündigt, dass dies zu erheblichen Mehrkosten und höheren Reisepreisen für Frankfurter Passagiere führen werde.
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