Verkehr

Flughafen Frankfurt: Fraport atmet auf

Auf dem Frankfurter Flughafen darf es in den „Nachtrandstunden“ künftig rund 133 Flüge geben

Auf dem Frankfurter Flughafen darf es in den „Nachtrandstunden“ künftig rund 133 Flüge geben. Foto: Fraport

Mit Erleichterung haben der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport, der Flughafenverband ADV sowie zahlreiche Airlines die schriftliche Begründung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Erweiterung des größten deutschen Airports zur Kenntnis genommen. Diese bezieht sich auf das Urteil vom 4. April 2012 (Az. 4 C 6.10 u.a.) und behandelt das Planfeststellungsverfahren sowie die Nachtflugregelung.

Mit der schriftlichen Begründung ist nunmehr ein Kontingent von durchschnittlich 133 planmäßigen Flügen in den beiden Nachtrandstunden von 22 bis 23 Uhr und von 5 bis 6 Uhr beschlossene Sache. "Damit haben wir jetzt endgültig Planungssicherheit ", freut sich ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. Er sehe in den gestern veröffentlichten Urteilsgründen über Musterklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Airports keine zusätzlichen Auflagen für den Betrieb des Frankfurter Flughafens.

Fraport betonte einmal mehr, dass die so genannten Nachtrandstunden "für den Flughafen, die Fluggesellschaften und die Wirtschaft von höchster Bedeutung" seien. Ohne diese Regelung hätte der Frankfurter Flughafen "die für Deutschland notwendigen interkontinentalen Verbindungen in die Welt nicht aufrechterhalten können", heißt es in einer Pressemitteilung.
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