Kreuzfahrten

Flusskreuzfahrten: Urteil im Reisedauer-Streit

Das von der Wettbewerbszentrale abgemahnte Flusskreuzfahrt-Quartett darf seine Reisen wie gehabt auch künftig in Tagen angeben. Dies entschied nun das Oberlandesgericht Köln und entschied somit ganz im Sinne der Beklagten Anbieter Arosa, Nicko Tours, Plantours und Viking. Letzterer hatte dem Druck der Wettbewerbshüter zunächst nachgegeben und vorsorglich seine Reisen in Nächten und somit kürzer ausgeschrieben. Die übrigen wegen vermeintlich irreführender Werbung abgemahnten Anbieter hingegen hatten an der branchenüblichen Reisedauerangabe in Tagen festgehalten.