Reisevertrieb

RTK-Datenskandal: VUSR sieht Aufklärung noch lange nicht am Ende

VUSR-Vorsitzende Marija Linnhoff empfiehlt Reisebüros, die eigene Betroffenheit zu klären und rechtliche Schritte zu prüfen

VUSR-Vorsitzende Marija Linnhoff empfiehlt Reisebüros, die eigene Betroffenheit zu klären und rechtliche Schritte zu prüfen. Foto: VUSR

Der VUSR hält nach dem Eingeständnis der Kooperation RTK, Daten an FTI weitergegeben zu haben, die Aufklärung noch nicht für beendet. Die jetzt von RTK eingeräumte Weitergabe von Umsatz- und Buchungsdaten einzelner Reisebüros sei ein massiver Vertrauensbruch gegenüber den angeschlossenen Büros. Diesen könne man nicht als Lappalie oder als vernachlässigte Sorgfaltspflicht abtun, so Verbandspräsidentin Marija Linnhoff. Mit einem demonstrativen „Mea Culpa“ ließe sich diese schwerwiegende Angelegenheit nicht bereinigen, ist sie überzeugt. Es müsse weiterer Schaden von der Reisebranche abgewendet werden.

Aus Sicht des Reisevertriebs und der gesamten Branche sei die Angelegenheit ein „handfester Skandal, der lückenlos und ohne Rücksicht auf persönliche Interessen aufgeklärt werden müsse“. „Mit einer Pressemitteilung und einer halbgaren Entschuldigung für – verharmlosend ausgedrückt – verletzte Sorgfaltspflicht wird es nicht getan sein“, ist Linnhoff überzeugt. Die Aufklärung müsse weitergehen.“

Der Fall bestätige, dass „viel zu oft wirtschaftliche Interessen einiger großer Vertreter der Branche im Vordergrund stünden“. Und dies zu Lasten des Vertriebs und der Kunden. Man sei im Austausch mit den Verantwortlichen und auch mit anderen Vertretern aus der Branche und warte nun erst einmal ab, wie zum Beispiel TUI als Gesellschafter und Schauinsland als betroffenes Unternehmen reagierten.

Den RTK-Büros empfiehlt Linnhoff zu überlegen, welche Konsequenzen aus dem Eingeständnis von RTK zu ziehen sind, ohne vorschnell zu handeln. Die Weitergabe von betriebsinternen Informationen sei kein Kavaliersdelikt und verletze „auf eklatante Art und Weise“ die Grundsätze einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit.

Die betroffenen VUSR-Mitglieder habe man bereits hinsichtlich eines Sonderkündigungsrechts beraten.