Verkehr

British Airways ändert Ticket-Fristen

British Airways hat auf den Druck des DRV die Fristen für das Ausstellen von Tickets geändert.

British Airways hat auf den Druck des DRV die Fristen für das Ausstellen von Tickets geändert. Foto: BA

British Airways (BA) hat auf Intervention des Deutschen Reise Verbandes (DRV) die Regeln zur Ticket-Ausstellung korrigiert. Ab sofort können in einer bereits vorhandenen Flugbuchung (Passenger Name Record, PNR) Umbuchungen und Änderungen vorgenommen werden, ohne dafür nachbelastet zu werden.

Bislang wurden Reisemittler in diesen Fällen mit Agency Debit Memos (ADMs) regelmäßig zur Kasse gebeten, weil sie bei der Änderung bestehender Buchungen angeblich die Frist zur Ticket-Ausstellung überzogen hatten. Wurde eine bestehende Buchung zu einem späteren Zeitpunkt geändert, mussten Reisebüro-Mitarbeiter meist eine neue Buchung anlegen, um eine Nachbelastung zu vermeiden.

Der Hintergrund: BA orientierte sich immer an dem Datum, an dem die Buchung im Reservierungssystem angelegt wurde. Damit lag die Ausstellungsfrist regelmäßig in der Vergangenheit. Stellte der Agent hingegen das Ticket für das später hinzu gebuchte Segment in der bestehenden Buchung aus, kam es aufgrund der Überschreitung der Frist zu einer ADM. Nachbelastet wurde dann auf einen Tarif, der über keine Ausstellungsfrist verfügte – in der Regel ein flexibler und damit preislich höherer Tarif.

Der DRV konnte erreichen, dass BA die Regeln für das Ausstellen von Flugtickets, die seit dem 1. Juli 2011 ausgestellt werden, entsprechend geändert hat. Zur Bemessung der Frist bei geänderten Buchungen wird nun das Buchungsdatum des jeweiligen Flugsegments zugrunde gelegt.

Über die Einigung hinaus bemüht sich DRV-Vizepräsident Otto Schweisgut um eine einvernehmliche Lösung mit BA für die nach der alten Regelung entstandenen ADM wegen scheinbar verspäteter Ticket-Ausstellungen.