Kreuzfahrten

Urteil: Keine Hotelsterne mehr für die Deutschland

Seit 2005 trägt die Deutschland fünf Hotelsterne – zu Unrecht, urteilten jetzt Berliner Richter

Seit 2005 trägt die Deutschland fünf Hotelsterne – zu Unrecht, urteilten jetzt Berliner Richter. Foto: Deilmann

Nach Medienberichten hat das Landgericht Berlin dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) jetzt untersagt, das Kreuzfahrtschiff Deutschland der Reederei Deilmann mit „Fünf Sterne Superior“ zu klassifizieren. Dies gelte zumindest so lange, wie es keine speziellen Dehoga-Bewertungskriterien für Kreuzfahrtschiffe gebe, heißt es in dem Urteil.

Das Landgericht hielt die Zertifizierung unter anderem deshalb für unzulässig, weil die Hotelbranche nur Sterne an Schiffe vergibt, die unter deutscher Flagge fahren. Gegen die somit fehlende Transparenz für Endkunden und die Zuständigkeit der Dehoga hatte der ausgeflaggte Mitbewerber Hapag-Lloyd Kreuzfahrten geklagt.

Die Peter Deilmann Reederei wertet das Urteil anders: Der Klage von Hapag-Lloyd Kreuzfahrten sei im Wesentlichen aus formellen Gründen stattgegeben worden. Die Klassifizierung der Deutschland mit dem Höchstwert Fünf Sterne Superior bleibe jedoch unberührt, die auf Widerruf gerichtete Klage habe keinen Erfolg gehabt und sei abgewiesen worden, heißt es in einer Stellungnahme von Deilmann.