Kreuzfahrten

Neue EU-Verordnung zu Kreuzfahrten

Am 18. Dezember tritt die neue „EU-Verordnung über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr“ in Kraft. Diese spricht Passagieren von Fluss- und Hochseekreuzfahrtschiffen die selben Rechte wie Flug- und Bahnreisenden zu, erklärt der DRV. Die neue Verordnung schützt jedoch ganz wesentlich auch die Anbieter. So haben Kunden im Falle einer Verspätung oder Annullierung künftig keinen Anspruch mehr auf Rückerstattung oder anderweitige Beförderung, da sie bereits den Schutz der Pauschalreiserichtlinie genießen.

Die Entschädigungsleistung wird prozentual an den Fahrpreis gekoppelt. Ein Anspruch auf diese entfällt, wenn die Verspätung oder Annullierung durch Wetterbedingungen verursacht wurden, die den sicheren Betrieb des Schiffes beeinträchtigen würde. Außerdem gibt es eine Grenze bei dem Anspruch auf Unterbringung im Rahmen der geschuldeten Hilfeleistungen bei Annullierung oder Verzögerung der Abfahrt. Der Beförderer kann die Gesamtkosten der Unterbringung an Land auf 80 Euro je Fahrgast und Nacht für höchstens drei Nächte beschränken.

Ein weiteres Novum betrifft behinderte oder mobilitätseingeschränkte Reisende: Deren Begleiter haben zukünftig keinen Anspruch mehr auf eine kostenlose Beförderung.