Verkehr

Bahnkunden haben ab sofort mehr Rechte

Höhere Erstattung bei Verspätungen: Ab sofort gelten bei der Bahn die neuen Fahrgastrechte.

Höhere Erstattung bei Verspätungen: Ab sofort gelten bei der Bahn die neuen Fahrgastrechte. Foto: DB

Das neue Gesetz für Fahrgastrechte im Nah- und Fernverkehr der deutschen Bahnen ist heute in Kraft getreten. Sie sehen im Kern vor, dass Kunden bei Verspätungen von mehr als einer Stunde 25 Prozent des Fahrpreises zurückerhalten und bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent. Als Bagatellgrenze wurde festgelegt, dass keine Entschädigungen unter vier Euro gezahlt werden müssen – demnach muss die Fahrkarte mindestens 16 Euro kosten, um Geld zurückzubekommen.

Neu ist auch, dass die Bahn die Entschädigung auf Wunsch in bar auszahlen muss. Bisher gab es nur Gutscheine. Auch der Wechsel auf schnellere Züge bei Verspätungen im Nahverkehr ist möglich: Ab 20 Minuten Verspätung können Fahrgäste auf höherwertige Züge umsteigen. Die neuen Fahrgastrechte gelten sowohl für die Deutsche Bahn als auch private Anbieter.

Um Fahrpreiserstattungen zu bekommen, müssen die Kunden ein einheitliches Antragsformular ausfüllen, das beim Service-Personal in den Zügen, allen Vertriebsstellen, im Internet und den Service-Points in den Bahnhöfen erhältlich ist. Zur Klärung von Streitfällen nimmt eine neue Schlichtungsstelle im Dezember ihre Arbeit auf.

Weitere Infos zu den Fahrgastrechten im Internet unter www.fahrgastrechte.info sowie www.bahn.de/fahrgastrechte.