Verkehr

Bundesgerichtshof: Urteil gegen Ryanair

Kunden der Low-Cost-Airline Ryanair müssen ihre Flug-Tickets in Deutschland auf einem gängigen Weg bezahlen können – und zwar ohne zusätzliche Gebühren. Zu diesem Beschluss kam gestern der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Bisher verlangte Ryanair pro Fluggast und einfachem Flug eine Gebühr von vier Euro, wenn mit Kreditkarte gezahlt wurde. Bei anderen Zahlungsarten kassierten die Iren bislang 1,50 Euro. Nur die Zahlung mit einer „Visa Electron-Karte“ war zuletzt gebührenfrei. Doch die hat in Deutschland kaum jemand.

Der Bundesgerichtshof sah in den Gebühren eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher, da ein Unternehmer dem Kunden die Möglichkeit geben müsse, ohne Extrakosten auf einem „gängigen“ Weg zu zahlen. Bargeld muss Ryanair jedoch auch künftig nicht annehmen.

Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen.