Verkehr

DRV: Keine Flugsteuer für Frühbucher

Punktsieg für den DRV: Vor dem 1. September gebuchte Flugreisen sind noch steuerfrei

Punktsieg für den DRV: Vor dem 1. September gebuchte Flugreisen sind noch steuerfrei.<br>Foto: ta

Reisende, die ihren Flug für nächstes Jahr vor dem 1. September gebucht haben, brauchen keine Flugsteuern zu bezahlen. Eine entsprechende Ausnahmeregelung im Rahmen der Luftverkehrssteuer hat DRV jetzt durch seine Lobbyarbeit bei der Bundesregierung erreicht. Sie gilt auch dann, wenn der Reiseveranstalter die Flugplätze vor dem Stichtag eingekauft hatte, der Airline die Namen der Kunden aber erst am oder nach dem 1. September mitgeteilt hat.

Ursprünglich wollte das Bundesfinanzministerium die Flugabgabe bereits auf die Kontingentverträge der Veranstalter mit den Charter- und Linien-Airlines anwenden, die in der Regel weit vor diesem Datum geschlossen wurden. Damit hätten auch frühzeitig buchende Kunden die Steuern noch zahlen müssen. Eine solche Nachbelastung von Flügen vor dem 1. September 2010 soll es nun nicht mehr geben, wie das Finanzministerium jetzt dem DRV in einem Schreiben mitteilte.