Verkehr

Wettbewerbszentrale moniert Airlines

Die Wettbewerbszentrale hat eine Reihe ausländischer Fluggesellschaften abgemahnt, weil ihre Beförderungsbedingungen nicht dem deutschen Recht entsprachen. Dabei ging es vor allem um Klauseln, mit denen sich die Airlines eine nachträgliche Preisänderung bei Erhöhung von Steuern und Abgaben vorbehalten. Laut Wettbewerbszentrale ist dies aber nur zulässig, wenn zwischen Ticket-Kauf und Abflug mindestens vier Monate liegen. Außerdem stellten einige Fluggesellschaften ihre Beförderungsbedingungen nicht in deutscher Sprache zu Verfügung.

Ryanair, Air France, Alitalia, Air Canada und Austrian Airlines haben sich mittlerweile mit der Wettbewerbszentrale außergerichtlich geeinigt und zur Änderung ihrer Beförderungsbedingungen verpflichtet. Gegen Etihad Airways wurde dagegen eine einstweilige Verfügung erwirkt, weil der Golf-Carrier das deutsche Recht nicht als maßgeblich anerkennen wollte.